SPD-Fraktion fordert, dass Stadt in der Oberen Stadt Vorkaufsrecht ausübt

Stadtratsfraktion

Foto: Sabine Reiff

Die SPD-Stadtratsfraktion forderte in ihrer Stellungnahme zum städtischen Haushaltsentwurf 2023, dass im Gemeinderat die Ausübung des städtischen Vorkaufsrechts beraten wird. Zitat: "Die Feststellung im Bericht der IHK-Innenstadtberater, „dass sie noch nie eine Kommune untersucht hätten, in der es bereits so viele Ideen gibt, doch bisher kaum etwas umgesetzt worden sei“, spiegelt sicher den Eindruck vieler Bürgerinnen und Bürger in der Stadt wieder. Mit der Freigabe der Fußgängerzone für den Fahrradverkehr im Schritttempo, wird jetzt etwas davon umgesetzt. Nachher werden wir noch die Prioritätenliste aus den Workshops mit der Bürgerschaft verabschieden. Aber eines ist auch klar, ohne dass die Stadt einiges Geld in die Hand nimmt, ist eine grundlegende Stadtentwicklung, z.B. in der oberen Stadt nicht möglich.

  • Hier muss dringend etwas geschehen, auch an Investitionen, z.B. beim Ausüben des Vorkaufsrechts bei Gebäuden in der Oberen Stadt. Dies sollten wir in diesem Jahr noch besprechen."

Diese Beratung hat nun in der Gemeinderatssitzung am 26.07.2023 stattgefunden.

Der Bericht über die Beratung im Gemeinderat am 26.07.2023 in der Geislinger  Zeitung hier

 
 

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