
Auf der Gemeinderatssitzung am 23.10.2024 stand die Vorlage der Stadtverwaltung Geislingen zur Abstimmung, die einkommensabhängige Staffelung der KITA-Gebühren abzuschaffen auf der Tagesordnung. Der Vorschlag hat eine drastische Gebührenerhöhung für die Stufe 1 zur Folge.
Die SPD-Fraktion stellte einen Gegenantrag zur Beibehaltung der 3 Stufen. Mit 8 (SPD 4, OLG 2 und Grüne 2) gegen 11 Stimmen verloren wir die Abstimmung. Angenommen wurde mit 11 Stimmen der Antrag der CDU, der auch eine Reduzierung auf eine Stufe plus mögliche Rabattierung vorsah, die allerdings die gravierende Erhöhung für die Eltern der Stufe 1 nur teilweise verhindert.
Hier die Stellungnahme der SPD-Fraktion ...
Dazu auch die Artikel in der GZ zum Thema vom Samstag, 19.10.2024 und Mittwoch, 30.10.2024
Stellungnahme des Fraktionsvorsitzenden der SPD, Thomas Reiff, zum Vorhaben der Stadtverwaltung die einkommensabhängigen Kita Gebühren abzuschaffen und nur eine Stufe einzuführen – Plädoyer für die Beibehaltung der Einkommensstaffelung:
- Sollen die Einkommensstufen abgeschafft werden? So war ein Artikel in der GZ zum Thema am letzten Samstag überschrieben. Diese Überschrift kann auf die Stadtverwaltung bezogen bejaht werden.
- Dies ist aber nicht in unserem Sinn. Nach der Vertagung der Entscheidung im Juni trafen sich Vertreter*innen der Stadtverwaltung, des Gesamtelternbeirates und er Fraktionen zu einem Meinungsaustausch über die Erhöhung der Gebühren und die Gebührensystematik in Geislingen. Verschiedene Meinungen wurden geäußert, man fand aber keinen gemeinsamen Nenner – außer dem, dass die Änderung der Gebührensystematik nicht zu Lasten einer der Einkommensgruppen gehen dürfe. So zumindest die Elternvertreterinnen und die Fraktionsvertreter.
- Nicht so die Stadtverwaltung: Ohne auf die anderen Vorschläge einzugehen, schlägt sie nun vor, die Einkommensstufen abzuschaffen, ohne dass eine Begründung dafür aus der Vorlage ersichtlich ist. Dass man sie den Umlandkommunen anpassen will, kann ja in diesem Zusammenhang keine Begründung sein. Da sie durch die Änderung weniger Einnahmen bekommt, soll nun zu der 7,5 % Erhöhung – die ja nachvollziehbar ist – noch ein Aufschlag hinzu kommen. Wie ist nun diese Vorlage zu bewerten und was hat er zur Folge.
- Ein Rückblick in die Geschichte: Die Gebührenstaffelung wurde auf unseren Antrag wurde vor vielen Jahren, ungefähr Mitte der 1990er Jahre eingeführt, um für Eltern mit geringerem Einkommen den Kitabesuch ihrer Kinder leichter zu ermöglichen. Weil damals nur ein geringerer Prozentsatz der Kinder in den Kitas angemeldet wurde. Also für Geislingen eine bildungspolitische und sozialpolitische Errungenschaft. Kitas sind längst keine Aufbewahrungsstätten mehr, sonder inzwischen ein wichtiger Teil frühkindlicher Bildung. Sie müssten also eigentlich kostenfrei sein. Dies können sich aber im Moment nur „reiche“ Kommunen leisten und das Land sperrt sich dagegen.
- Die dreistufige Gebührenordnung gewährleistet, dass Eltern in unterschiedlichen finanziellen Situationen entsprechend ihrer Möglichkeiten zur Finanzierung der Betreuung beitragen. Die Abschaffung dieser Stufen würde vor allem die Familien in der ersten Stufe benachteiligen und zu einer finanziellen Mehrbelastung führen.
- So würde die Abschaffung plus 7,5 % Erhöhung plus Aufschlag (Vorlage der Stadtverwaltung) bei einer Familie mit einem Kind in der Stufe I zu einer jährlichen Mehrbelastung von 564 €/a (mtl. 47 €/45%) und bei einer Familie mit 2 Kindern 888 €/a (mtl. 74 €) führen. In der Krippe beträgt die monatliche Mehrbelastung sogar bis zu 125%.
- Die Stadtverwaltung geht von Mehreinnahmen durch die Abschaffung der gestaffelten Gebühren in Höhe von 56.000 € im Jahr aus. Allein die Eltern in Stufe 1, deren Kinder einen KiTa Platz mit verlängerten Öffnungszeiten haben, würden zu diesen Mehreinnahmen 62.133 € mehr beitragen, während die höchste Einkommensstufe 32.620 € weniger zum Gebührenaufkommen beiträgt. Daher muss eine Gebührenfestlegung nach drei Einkommensstufen unbedingt beibehalten werden.
- Unterstützung der Erwerbstätigkeit: Bei den Gebühren für Ganztag und Kinderkrippe sehen wir Handlungsbedarf. Hier wollen wir die dritte Stufe abschaffen, da die damit verbundenen Gebühren prozentual unverhältnismäßig hoch sind. Hier tragen die Eltern bisher in Stufe 3 überwiegend die Kosten für den Ganztag und die Krippe. So kostet eine 8 h Betreuung in Stufe 3 in Geislingen mehr als das Doppelte im Vergleich zu einer 6h Betreuung. Diese Regelung benachteiligt insbesondere berufstätige Eltern. Unser Ziel ist es, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern und nicht zu erschweren. Der Vergleich mit dem Umland zeigt, dass Geislingen hier handeln muss.
- Evaluierung: Die Festlegung einer Arbeitsgruppe und die zusätzliche Zeitspanne bieten die Möglichkeit, alle relevanten Gesichtspunkte umfassend zu prüfen. So wird verhindert, dass Entscheidungen vorschnell getroffen werden.
- Und nun noch eine Bewertung des CDU-Antrages. Die CDU-Fraktion hat auch „Magenschmerzen“ mit der Reduzierung auf eine Einkommensstufe und versuchen nun deren Folge abzumildern, indem sie eine Rabattierung vorschlägt. Diese Rabattierung gleicht die exorbitante Erhöhung der Kita-Gebühren als Folge der Abschaffung der Einkommensstufen jedoch nicht aus.
Thomas Reiff, Fraktionsvorsitzender